Bundesrat beschließt EEG 2012 mit allen Mängeln [Download]

Bundesrat Logo (Geschütztes Wappen, Bundesrepublik Deutschland)Der Bundesrat hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung beschlossen, keine Verbesserungen am EEG 2012 zu fordern. Durch den Verzicht des Bundesrates auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird das EEG 2012 nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten verkündet und am 01.01.2012 in Kraft treten. Eine konsolidierte und unverbindliche Fassung des EEG 2012 Gesetzestextes haben wir unter dem Artikel für Sie zum Download als PDF verlinkt.

Dem Beschluss des Bundesrates gingen zahlreiche Anträge einzelner Bundesländer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses voraus. Besonders interessant war ein Antrag des Landes Berlin. Entsprechend diesem Antrag sollte „Strom, der dezentral areal-oder objektbezogen erzeugt und außerhalb der allgemeinen Versorgung verbraucht wird“ von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Dieser Antrag fand leider keine Mehrheit, so dass die paradoxe Belastung, von nach dem KWKG gefördertem Strom mit der EEG-Umlage auch weiterhin bestehen bleibt.

Allerdings wird skandalöserweise die Schwelle für eine Entlastung von der EEG-Umlage für Großverbraucher mit dem EEG 2012 von derzeit 10 Gigawattstunden auf nur 1 Gigawattstunde abgesenkt, so dass noch mehr stromintensive Unternehmen in den Genuss einer Vergünstigung gelangen werden. Für die zukünftig umso stärker belasteten privaten und mittelständischen Energieverbraucher, sowie viele BHKW-Betreiber dürfte diese ungerechte politische Entscheidung nicht nachvollziehbar sein.

Durch die heutige Entscheidung des Bundesrates werden auch das Aus für Pflanzenöl-BHKW und die Änderungen am KWKG in der vom Bundestag beschlossenen Form in Kraft treten.

Download: EEG 2012, vom BMU konsolidierte (unverbindliche) Fassung des Gesetzestextes (PDF)
Download: Antrag des Landes Berlin, BR-Drucksache 392/3/11 (PDF)
Download: Beschluss des Bundesrates, BR-Drucksache 392/11(B) (PDF)
(Grafik: Geschütztes Wappen, Bundesrepublik Deutschland)

 

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