Details zum neuen Mini-KWK-Impulsprogramm

Achtung Förderung! (Bild: BHKW-Infothek)Die Bundesregierung plant ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm zum 01.04.2012 aufzulegen (wir berichteten). Der BHKW-Infothek liegt ein erster Entwurf aus dem Bundesumweltministerium zu den geplanten Richtlinien der Förderung vor. Anders als bei dem letzten Impulsprogramm soll die Förderung nur für Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung erfolgen sowie wesentlich geringer ausfallen und an sehr hohe Auflagen geknüpft werden.

Lagen die Fördersätze bei dem Impulsprogramm von 2008 zum Teil weit über 10.000 Euro, liegt der Spitzenfördersatz im aktuellen Entwurf bei 3.500 Euro. Die Berechnung der Förderung erfolgt in vier Stufen, welche kumuliert werden. Die Grundförderung beträgt 1.500 Euro. Für Anlagen mit mehr als einem kW elektrischer Leistung kommen bis 4kW Leistung 300 Euro je kW hinzu. Für über 4 kW bis bis 10 kW je kW weitere 100 Euro und für 10 kW bis 20 kW weitere 50 Euro je kW elektrischer Leistung. Daraus ergeben sich bei einer Anlage mit 20 kW 3.500 Euro Förderung. Eine Anlage mit 5,5 kW wie der Dachs HKA Profi von SenerTec würde mit 2.550 Euro und die Nano-KWK-Wandthermen von Viessmann, Remeha und Brötje sowie das Vaillant ecoPOWER 1.0 würden mit 1.500 Euro gefördert werden.

Die Abwicklung der Förderung soll nach dem derzeitigen Entwurf von der BAFA übernommen werden und steht unter dem Vorbehalt ihrer Finanzierung. Wie lange es die Förderung geben wird ist angesichts der geringen Finanzausstattung bereits vor Beginn der Förderung höchst fraglich. Zuschlagsberechtigt ist nach dem Entwurf nur der Einbau von neuen BHKW in Bestandsbauten unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der Förderungsempfänger muss sich verpflichten die Anlage mindestens 7 Jahre zu betreiben und jährlich die Bertriebsdaten an die BAFA zu übermitteln.
  2. Die Anlage wird im Rahmen eines Vollwartungsvertrages betreut.
  3. Die Anlage muss über einen Wärmemengenzähler verfügen.
  4. Es darf keine KWK-Fernwärme verdrängt werden.
  5. Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft.
  6. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen. (Mindestens 80 % Gesamtjahresnutzungsgrad)
  7. Pufferspeicher mit mindestens 70 Liter pro installierte kWth jedoch mindestens 300 Liter.
  8. Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise.
  9. Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe für Anlagen ab 3 kWel.
  10. Rohrnetzberechnung und hydraulischer Abgleich für das Heizungssystem.
  11. Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Effizienzklasse A erfüllen.

Angesichts dieser komplizierten Hürden, der unsicheren Finanzierung des Programmes und dem Ausbleiben von Bestellungen bis zum 01.04.2012 ist bereits jetzt abzusehen, dass auch dieses neue Impulsprogramm den stromerzeugenden Heizungen mehr schaden als nutzen wird.

Update: Stellungnahme des BHKW-Forum e.V.

 

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