Neue Anforderungen an BHKW für den „Blauen Engel“

Der Blaue EngelBereits seit 1978 werden mit dem als „blauen Umweltengel“ bekannten Gütesiegel besonders umweltfreundliche Produkte gewürdigt. Aufgrund der besonders strengen Anforderungen wurde bisher mit dem SOLO Stirling 161 lediglich ein BHKW ausgezeichnet. Kürzlich hat das Bundesumweltamt die Vergaberichtlinie RAL-UZ 108 überarbeitet.

Bisher erteilte Zertifizierungen nach der alten RAL-UZ 108 bleiben noch bis zum Ablauf dieses Jahres bestehen. Das einzige zertifizierte Gerät war bis vor kurzem der SOLO Stirling 161 gewesen, der heute unter dem Namen Cleanergy CleanGen in Schweden gefertigt wird. Vor wenigen Wochen wurde zudem noch das XRGI20 von EC Power nach der alten RAL-UZ 108 zertifiziert.

RAL-UZ 108 im Überblick

Die Kriterien der aktualisierten Vergaberichtlinie RAL-UZ 108 im Überblick

Im Gespräch mit der BHKW-Infothek fasste Angela Kohls vom Umweltbundesamt die Neuerungen durch die geänderte Vergaberichtlinie RAL-UZ 108 wie folgt zusammen: „Wir unterscheiden bei den Emissionsanforderungen jetzt zwischen gasmotorischen BHKW mit interner und externer Verbrennung. Die Grenzwerte für NOx und CO wurden deutlich verschärft und für BHKW mit externer Verbrennung analog den Kriterien der RAL-UZ 61 für konventionelle Brennwertheizungen festgelegt. Die Energieeffizienz wird nun über die Primärenergieeinsparung (PEE) und den Energieeffizienzindex (EEI) bewertet. Neu sind auch Anforderungen hinsichtlich der Schallemission sowie das Erfordernis eines dahingehenden Schallgutachtens. Sofern das BHKW über integrierte Pumpen verfügt, müssen auch diese hohen Effizienzanforderungen genügen.“

„Es gibt bereits einige Interessenten und auch konkrete Anfragen für Zertifizierungen von BHKW nach der neuen RAL-UZ 108“, weiß Angela Kohls zu berichten. Die Richtlinie RAL-UZ 109 zur Vergabe des Blauen Engels für BHKW mit flüssigen Brennstoffen werde hingegen mit Ablauf dieses Jahres ersatzlos gestrichen.

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(Grafiken: Umweltbundesamt)

 

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