Details und Stellungnahme zum Entwurf der KWKG Novelle

KWKG Novelle (Grafik: BHKW-Infothek)Als Konsequenz aus dem Zwischenbericht zum aktuellen KWK-Gesetz (wir berichteten) arbeiten die zuständigen Ministerien an einem Entwurf zur Novellierung des KWK-Gesetzes. Dem BHKW-Forum liegt dazu ein aktueller Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor.

Neben einer Förderung für größere Wärmespeicher ab 5 m³ sieht der aktuelle Entwurf für ein neues KWKG eine zusätzliche Förderung von KWK-Großkraftwerken mit einer Leistung von mehr als 20 MW vor. Auch die Nano-KWK wurde berücksichtigt. Allerdings ist die angedachte Nano-KWK Vereinfachungsregelung einer pauschalen Auszahlung des KWK-Zuschlages für 25.000 Stunden ein Papiertiger, welcher in der Realität keine Verbesserung darstellen würde. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist bei Laufzeiten unter 2.500 Stunden bei den derzeitigen Preisen in aller Regel ohnehin nicht zu realisieren. Anlagen, welche hingegen Laufzeiten von mehr als 2.500 Stunden pro Jahr erzielen, werden die Vereinfachungsregel hingegen natürlich nicht in Anspruch nehmen. Auch die weiteren Änderungen stellen für die kleine KWK im Leistungsbereich unter 50 kW keine Verbesserung dar.

Die derzeit angedachten Änderungen im Detail
Da es sich bei dem vorliegenden Entwurf der Ministerien lediglich um eine frühe Vorabfassung handelt, verzichten wir auf eine detaillierte Auflistung jeder Änderung und beschränken uns auf die wesentlichen Kernpunkte des Entwurfes.

  • Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,3 Cent/kWh für Großkraftwerke mit mehr als 20 Megawatt Leistung, um die Einbeziehung dieser Anlagen in den Emissionsrechtehandel ab 2013 auszugleichen.
  • Zur Bewertung der 2 MW Schwelle werden nicht mehr grundsätzlich alle Klein-BHKW an einem Standort herangezogen, sondern lediglich verbundene Klein-BHKW, welche binnen 12 Kalendermonaten in Betrieb genommen werden.
  • Wärmespeicher mit mindestens 5 m³ Wasservolumenäquivalent werden mit 250 Euro je m³, jedoch maximal 30 % der Investition bezuschusst, sofern die Wärmeverluste unter 10 % liegen, die Wärme überwiegend aus einem BHKW stammt, 6 Stunden Wärmeproduktion der KWK-Anlage gespeichert werden können und die KWK-Anlage auf den Strombedarf des Netzes reagiert. Die Bemessung von Speichern erfolgt in Wasservolumenäquivalent, um auch Latentwärmespeicher zu berücksichtigen.
  • Wärmenetze mit einem Innendurchmesser bis 100 mm erhalten eine Förderung von 100 Euro je laufendem Meter. Wärmenetze mit einem Innendurchmesser von mehr als 100 mm erhalten eine Förderung in Höhe von 30 % der Investitionskosten.
  • Kältenetze und Kältespeicher werden Wärmenetzen und Wärmespeichern gleichgestellt.
  • Die Bildung eigener Bilanzkreise und die Vermarktung des Stromes durch einen Dritten werden klarer definiert.
  • Die Definition der Verdrängung von Fernwärme wurde dahingehend angepasst, dass eine Verdrängung nicht stattfindet, wenn ein Fernwärmevertrag gekündigt wurde und eine Heizperiode mit reiner Heizwärme überbrückt wurde.
  • Eine Modernisierung zur Neuerlangung des KWK-Zuschlagzeitraumes liegt vor, wenn wesentliche und die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind und die Kosten der Erneuerung mindestens 50 % der Kosten für die Neuerrichtung der Anlage betragen.
  • Die vereinfachte Anmeldung anstelle eines Antragsverfahrens neuer KWK-Anlagen bei der BAFA im Rahmen der Allgemeinverfügung kann zukünftig für Anlagen bis 20 kW erfolgen.
  • Für Nano-BHKW bis 2 kW kann der KWK-Zuschlag pauschal für 25.000 Stunden bei Inbetriebnahme ausgezahlt werden. Nach spätestens 15 Jahren ist ein Nachweis zu erbringen, dass die ausbezahlte Betriebsstundenzahl erreicht wurde.

Die Stellungnahme des BHKW-Forum e.V.
Die Einschätzung im Monitoring-Bericht der zuständigen Ministerien, dass

„Mit der Novelle des KWK-Gesetzes im Jahr 2009 […] wesentliche Impulse für den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gesetzt worden [sind]“

können wir nur bedingt teilen, da diese Formulierung ausblendet, dass in den kleineren Leistungsklassen und insbesondere im Bereich der Nano- und Mikro-KWK wesentliche Impulse fehlen. Auch die Einschätzung der Ministerien, dass

„kleine KWK-Anlagen bis zu 50 kWel […] unter Berücksichtigung der KWK-Zuschläge mit einer Kapitalrendite von 5,5 % durchweg wirtschaftlich zu betreiben [sind]“

können wir nicht nachvollziehen. Sie steht auch im Widerspruch zu den wenige Zeilen darunter genannten

„Renditeerwartungen (8-10 %) privater und öffentlicher Investoren“.

Zudem ist bei der Bewertung der Attraktivität für Investoren auch das spezifische Risiko zu bewerten und zu verzinsen. Liegt die Renditeerwartung bei einer sehr risikoarmen Investition in Solar- oder Windenergie nach dem EEG mit seinen garantierten Vergütungen im Bereich von 8-10 %, so ist bei einer unsichereren Investition in eine brennstoff- und strompreisabhängige KWK-Anlage nach dem KWKG zusätzlich das Risiko zu berücksichtigen und zu verzinsen, was nicht erfolgt.

Dies spiegelt sich auch in den in Tabelle 4 gegenübergestellten Zubauzahlen von 2009 und 2010 wieder. Es ist festzustellen, dass aufgrund fehlender Rahmenbedingungen und Anreize der Zubau bei Anlagen kleiner 50 kW deutlich eingebrochen ist. Im Segment zwischen 10 kW und 50 kW betrug der Rückgang der zugebauten Leistung ca. 17 % und bei der Anlagengröße kleiner 10 kW sogar über 40 %.

Weiterhin ist insbesondere bei den Kleinstanlagen bis 5 kW, welche für den Massenmarkt der Heizungsanlagen im Einfamilienhaus- und dem kleineren Mehrfamilienhausbereich geeignet sind, momentan noch eine hohe spezifische Investition nötig. Dies behindert die Ausweitung des Nano-KWK Marktes und verzögert die Beschleunigung des technologiespezifischen Innovationssystems.

Aus unserer Sicht darf eine Novelle des KWK-Gesetzes daher folgende Punkte nicht vernachlässigen:

  1. Von einer Wiederaufnahme des haushaltsfinanzierten Mini-KWK-Impulsprogrammes wird abgeraten. Der Anschub sollte besser im KWKG verankert werden, da hier eine stetigere Anreizsetzung verwirklicht werden kann. Kurzfristige Strohfeuer sind nicht geeignet, den Mini-KWK Markt auf eine gesunde Grundlage zu bringen.
  2. Bei der notwendigen Anpassung der Fördermechanismen folgen wir den Empfehlungen des Prognos Gutachtens und sehen – abweichend zur Stellungnahme der Ministerien – besonderen Handlungsbedarf bei Anlagen bis 5 kW.
  3. Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Vereinfachung für Anlagen bis 2 kW wird in der Realität keine Relevanz haben. Die angesetzte Stundenzahl von 2.500 Stunden ermöglicht bei weitem keinen wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen. Zudem bringt eine pauschalisierte Abrechnung, die sich auf den KWK-Zuschlag beschränkt, in der Praxis wenig, da die jährliche Abrechnung der Einspeisung sowie die jährliche Anmeldung zur Entlastung von der Energiesteuer verbleiben würde. Wirkungsvoller wäre anstatt der angedachten Vereinfachungsregel eine generelle Anhebung des KWK-Zuschlags für Anlagen unter 5 kW in angemessener Höhe.
  4. Ein Anreizsystem könnte auch die kleinen Leistungsklassen veranlassen, einen Beitrag zur flexiblen Bereitstellung gesicherter Leistung zu leisten. Neben der von Prognos benannten Förderung dezentraler Wärmespeicher halten wir eine Bonusregelung für netzfreundlich und bedarfsgerecht geführte Anlagen für denkbar.
  5. Eine sachgerechte Vergütung der vermiedenen Netznutzung, welche auch ohne aufwändige registrierende Lastgangmessung (RLM) den Leistungsanteil der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) berücksichtigt, ist zwingend erforderlich. Bei Nano- und Mikro-BHKW steht der Aufwand für Anlagen- und Netzbetreiber in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen. Durch das Fehlen des Leistungsanteils in den vNNE wird jedoch ein nachhaltiger Betrieb insbesondere nach Auslaufen der Förderung deutlich erschwert. Eine Konkretisierung innerhalb des KWK-Gesetzes ist dringend geboten.

Wir sind überzeugt, dass die Kleine-KWK einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten, sowie als komplementäres Element bei der Integration der erneuerbaren Energien helfen kann. Wir sehen jedoch dringenden Handlungsbedarf, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um wesentliche Impulse für das Zünden der KWK im Massenmarkt zu setzen. Eine Marktexpansion im Segment der stromerzeugenden Heizungen wäre mit deutlichen Wachstumseffekten vor allem bei kleinen und mittelständischen Betrieben wie Herstellern und Anlagenbauern, sowie bei Planern, Installations- und Wartungsbetrieben verbunden.

Diese Möglichkeiten sind jedoch nur bei einer sachgerechten Berücksichtigung der Nano- und Mikro-KWK im Rahmen der laufenden KWKG Novelle zu realisieren.

Update 14.12.2011: Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur KWKG-Novelle

Download: Stellungnahme des BHKW-Forum e.V. (PDF)
(Grafik: BHKW-Infothek)

 

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